Objekt prüfen

Klimaanlage & Sonnenschutz · Kanton Zürich

Kühl schlafen. Ohne Papierkrieg.

Im Kanton Zürich braucht eine fest installierte Klimaanlage eine Baubewilligung – und meistens zuerst einen automatischen Aussen-Sonnenschutz. Wir übernehmen alles: Abklärung, Gesuch bei Ihrer Gemeinde, Storen, Installation und Wartung.

EN-4 / EN-5Energienachweis inkl. sommerlichem Wärmeschutz
45 dB(A)Planungswert nachts am Nachbarfenster (ES II)
2–3 Mt.typische Dauer des Bewilligungsverfahrens
Ein Hitzetag im Südwest-Zimmer
17:00

    Vereinfachte Modellrechnung für einen Hitzetag mit 33 °C, zur Veranschaulichung. Die tatsächlichen Werte hängen vom Gebäude ab.

    Ein Ansprechpartner – vom ersten Plan bis zum jährlichen Service.

    Die Reihenfolge ist durch die Vorschriften vorgegeben: Ohne Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes keine Bewilligung, ohne Bewilligung keine Installation.

    1 · Woche 1–2

    Objekt-Check

    Besichtigung, Aufnahme von Räumen, Fenstern und möglichem Standort des Aussengeräts. Klärung Zone, Schutzobjekte, Eigentumsverhältnisse.

    wir
    2 · Woche 2–4

    Nachweise & Gesuch

    Pläne, Energienachweis (EN-4/EN-5) und Lärmschutznachweis. Einreichung bei Ihrer Gemeinde – digital, vollständig, ohne Nachforderungen.

    wir
    3 · Woche 4–14

    Bewilligung

    Wir sind Kontaktstelle für die Bauverwaltung und beantworten Rückfragen. Sie erhalten nur den Entscheid.

    Gemeinde · wir begleiten
    4 · parallel

    Automatischer Sonnenschutz

    Wo nötig: Motorisierung bestehender Storen oder neue Rafflamellenstoren mit Sonnen- und Windsensor – oft die Voraussetzung für die Klimaanlage.

    Storenbau · wir koordinieren
    5 · 1–3 Tage

    Installation

    Split- oder Multi-Split-Anlage, Kältemittelleitungen, Kondensatablauf, Elektroanschluss. Inbetriebnahme und Einweisung.

    unsere Monteure
    6 · jährlich

    Wartung

    Filter, Dichtheitskontrolle, Reinigung der Wärmetauscher. Damit die Anlage leise bleibt und die Garantie gilt.

    auf Wunsch, nach Inbetriebnahme

    Acht Dokumente. Oder Ihre Unterschrift.

    Das verlangt eine Zürcher Gemeinde typischerweise für eine Klimaanlage. Mit uns müssen Sie davon nichts selbst erstellen.

    8Dokumente, wenn Sie es selbst machen
    Baugesuchsformularder Gemeinde
    SituationsplanKatasterplan 1:500
    Grundriss & Fassadenplanmit Gerätestandort
    Energienachweis Kühlungkantonales Formular
    Sommerlicher WärmeschutzNachweis nach SIA 180
    Lärmschutznachweisnach Lärmschutz-Verordnung
    GerätedatenblattSchallleistung, Kältemittel
    Fotos & Visualisierungder betroffenen Fassade

    Dazu kommen Rückfragen der Bauverwaltung und die Koordination von Storenbauer, Elektriker und Kältetechniker.

    1Unterschrift mit The cool guy

    Vollmacht & Baugesuch

    Wir erstellen alle Unterlagen. Sie prüfen das fertige Gesuch und unterschreiben als Eigentümer/in.

    Ort, Datum, Unterschrift

    Den Rest übernehmen wir, und Sie erfahren jederzeit, wo Ihr Gesuch steht.

    Ihr Objekt, Ihre Kostenindikation.

    Starten Sie mit Ihrer Adresse: Baujahr, Gebäudeart, Heizung und Bauzone lesen wir aus den öffentlichen Registern. Sie beantworten nur, was dort nicht steht – die Schätzung rechts aktualisiert sich laufend.

    Wo steht die Liegenschaft?

    Mit der Adresse lesen wir Baujahr, Gebäudeart, Heizung und Bauzone aus den öffentlichen Registern. Sie müssen nur noch bestätigen.

    Tippen Sie mindestens Strasse und Hausnummer.
    Ihr Verhältnis zum Objekt

    Wie laut ist das eigentlich?

    Die häufigste Sorge – bei Ihnen und bei den Nachbarn. Ziehen Sie am Regler und sehen Sie, was beim Nachbarfenster ankommt.

    Aufstellung

    Vereinfachte Abschätzung: 48 dB(A) in 1 m Abstand (typisches Aussengerät im Nachtbetrieb), −6 dB pro Verdoppelung der Distanz, +3 dB pro reflektierender Fläche. Alltagswerte und Geräte sind Typwerte. Der Lärmschutznachweis rechnet mit den Daten des konkreten Geräts.

    Häufige Fragen

    Brauche ich wirklich eine Baubewilligung?

    Für fest installierte Klimaanlagen mit Aussengerät (Split-Geräte) ja. Nach § 309 des Zürcher Planungs- und Baugesetzes sind sie bewilligungspflichtig. Mobile Monoblock-Geräte brauchen keine Bewilligung, sind aber deutlich lauter und ineffizienter.

    Warum muss zuerst der Sonnenschutz her?

    Die Energievorschriften verlangen den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Dazu gehört ein aussenliegender Sonnenschutz, der automatisch – über Sonnen- und Windsensor – herunterfährt. Fehlt er, wird das Gesuch abgelehnt oder zurückgewiesen.

    Ich bin Mieter/in. Geht das trotzdem?

    Nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterschaft, weil Fassade und Leitungsdurchführungen betroffen sind. Gerne liefern wir Ihnen die Unterlagen, mit denen Sie die Zustimmung einholen können.

    Und im Stockwerkeigentum?

    Fassade und Dach sind meist gemeinschaftliche Teile. In der Regel braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir bereiten die Unterlagen und eine Visualisierung für die Versammlung vor.

    Wie laut ist ein Aussengerät?

    Moderne Geräte liegen im Nachtbetrieb deutlich unter 50 dB(A) direkt am Gerät. Entscheidend ist der Wert beim Nachbarfenster: In Wohnzonen (Empfindlichkeitsstufe II) gelten 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. Wir wählen Standort und Gerät so, dass der Nachweis sicher gelingt.

    Gibt es Alternativen zur Klimaanlage?

    Mit einer Erdsonden-Wärmepumpe ist oft «Free Cooling» über die Bodenheizung möglich – günstig im Betrieb, aber weniger stark. Wir prüfen das beim Objekt-Check mit.

    Ihre Kostenindikation